CLP-Verordnung 2026: Neue Gefahrenklassen und wichtige Fristen für Unternehmen
Eine Chemikalie trägt seit Jahren dieselbe Bezeichnung. Trotzdem können sich ihre Einstufung, das Etikett und die erforderlichen Produktinformationen ändern. Der Grund liegt nicht unbedingt in einer neuen Rezeptur, sondern häufig in angepassten gesetzlichen Anforderungen.
Für Hersteller, Importeure, Formulierer und Händler ist 2026 ein wichtiges Übergangsjahr. Besonders relevant sind die neuen EU-Gefahrenklassen, die ab dem 1. Mai 2026 für neu in Verkehr gebrachte Gemische verbindlich werden. Gleichzeitig endet am 1. November 2026 eine Übergangsfrist für bestimmte Stoffe, die bereits vor Mai 2025 auf dem Markt waren. Andere Teile der großen CLP-Reform, etwa neue Vorgaben zur Gestaltung von Etiketten und zu Angeboten im Fernabsatz, wurden dagegen auf den 1. Januar 2028 verschoben.
Dieser Leitfaden zeigt, welche Änderungen 2026 tatsächlich relevant sind, wen sie betreffen und welche Unterlagen Unternehmen jetzt prüfen sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Was regelt die CLP-Verordnung?
- Warum ist 2026 für Unternehmen wichtig?
- Welche neuen Gefahrenklassen wurden eingeführt?
- Endokrine Disruptoren: Wirkung auf Mensch und Umwelt
- PBT- und vPvB-Stoffe
- PMT- und vPvM-Stoffe
- Welche Fristen gelten für Stoffe?
- Welche Fristen gelten für Gemische?
- Was wurde auf 2028 verschoben?
- Wer ist für Einstufung und Kennzeichnung verantwortlich?
- Was müssen Hersteller und Importeure prüfen?
- Was gilt für Formulierer und nachgeschaltete Anwender?
- Welche Pflichten haben Händler und Onlineshops?
- Müssen bestehende Etiketten sofort geändert werden?
- Welche Auswirkungen gibt es auf Sicherheitsdatenblätter?
- Was bedeuten die Änderungen für den Onlinehandel?
- Typische Fehler bei der Umsetzung
- Praktische CLP-Checkliste für Unternehmen
Was regelt die CLP-Verordnung?
CLP steht für Classification, Labelling and Packaging, auf Deutsch: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.
Die europäische CLP-Verordnung legt einheitliche Regeln dafür fest, wie gefährliche Stoffe und Gemische:
- eingestuft,
- gekennzeichnet,
- verpackt,
- innerhalb der Lieferkette kommuniziert
werden müssen.
Die Einstufung beschreibt, welche gefährlichen Eigenschaften ein Stoff oder Gemisch besitzt. Dazu gehören beispielsweise:
- Entzündbarkeit,
- akute Toxizität,
- Ätzwirkung,
- Sensibilisierung,
- Karzinogenität,
- Gewässergefährdung.
Aus der Einstufung ergeben sich die Kennzeichnungselemente auf dem Produktetikett. Dazu können gehören:
- Produktidentifikator,
- Gefahrenpiktogramme,
- Signalwort,
- H-Sätze,
- P-Sätze,
- ergänzende Gefahrenhinweise,
- Angaben zum Lieferanten.
Die CLP-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie basiert weitgehend auf dem global harmonisierten System der Vereinten Nationen, dem UN-GHS, enthält inzwischen aber auch zusätzliche Gefahrenklassen, die zunächst nur in der EU gelten.
Warum ist 2026 für Unternehmen wichtig?
Im Zusammenhang mit der CLP-Verordnung laufen mehrere Änderungen parallel. Genau das macht das Thema unübersichtlich.
Zwei Reformschritte müssen voneinander getrennt werden:
Neue Gefahrenklassen aus der Verordnung (EU) 2023/707
Diese Gefahrenklassen betreffen unter anderem:
- endokrinschädigende Eigenschaften,
- Persistenz und Bioakkumulation,
- hohe Mobilität in der Umwelt.
Für bestimmte Stoffe gelten die neuen Regeln bereits. Für neu in Verkehr gebrachte Gemische beginnt die verbindliche Anwendung am 1. Mai 2026. Für bestimmte Stoffe, die bereits vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden, endet die Übergangsfrist am 1. November 2026.
Umfassende CLP-Revision aus der Verordnung (EU) 2024/2865
Diese Reform betrifft unter anderem:
- die Gestaltung von Etiketten,
- digitale Kennzeichnung,
- Faltetiketten,
- Werbung,
- Onlineangebote und Fernabsatz,
- Nachfüllstationen,
- Fristen für die Aktualisierung von Kennzeichnungen,
- Stoffe mit mehreren Bestandteilen.
Ein Teil dieser Regeln gilt bereits seit dem 10. Dezember 2024. Bestimmte Vorgaben zur Kennzeichnung, Werbung und zum Fernabsatz wurden jedoch durch die Verordnung (EU) 2025/2439 auf den 1. Januar 2028 verschoben.
Für Unternehmen bedeutet das: Es reicht nicht, pauschal von den „neuen CLP-Regeln 2026“ zu sprechen. Jede konkrete Verpflichtung muss mit ihrem eigenen Anwendungsdatum geprüft werden.
Welche neuen Gefahrenklassen wurden eingeführt?
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden zusätzliche Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufgenommen.
Sie betreffen:
- endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit,
- endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt,
- persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe – PBT,
- sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe – vPvB,
- persistente, mobile und toxische Stoffe – PMT,
- sehr persistente und sehr mobile Stoffe – vPvM.
Diese Klassen sollen Gefahren erfassen, die durch die bisherigen Kategorien nicht immer ausreichend sichtbar wurden. Dazu gehören insbesondere langfristige Auswirkungen auf Hormonsysteme und Umwelt sowie Stoffeigenschaften, die eine weiträumige und dauerhafte Verbreitung begünstigen.
Eine Besonderheit: Für diese neuen, zunächst ausschließlich europäischen Gefahrenklassen wurden keine neuen GHS-Piktogramme eingeführt. Die Kommunikation erfolgt unter anderem über Gefahrenhinweise und die weiteren vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente.
Endokrine Disruptoren: Wirkung auf Mensch und Umwelt
Endokrine Disruptoren sind Stoffe oder Gemische, die das Hormonsystem beeinflussen und dadurch schädliche Wirkungen auslösen können.
Das endokrine System steuert zahlreiche Vorgänge im Körper, beispielsweise:
- Wachstum,
- Stoffwechsel,
- Fortpflanzung,
- Entwicklung,
- hormonelle Signalwege.
Die neuen CLP-Kategorien unterscheiden zwischen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und Wirkungen auf die Umwelt.
Kategorie 1
Diese Kategorie umfasst Stoffe, bei denen eine endokrinschädigende Wirkung bekannt ist oder angenommen wird.
Kategorie 2
Diese Kategorie betrifft Stoffe, bei denen eine endokrinschädigende Wirkung vermutet wird.
Die Einstufung hängt von der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz und den jeweiligen CLP-Kriterien ab. Sie darf nicht allein aus einem einzelnen Testergebnis, einer allgemeinen Stoffgruppenbezeichnung oder einer nicht überprüften Datenbankangabe abgeleitet werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Stoffdaten, harmonisierte Einstufungen und Lieferanteninformationen müssen regelmäßig auf Aktualisierungen geprüft werden.
PBT- und vPvB-Stoffe
PBT steht für:
- persistent,
- bioakkumulierbar,
- toxisch.
Ein PBT-Stoff wird in der Umwelt nur schwer abgebaut, kann sich in Organismen anreichern und besitzt zugleich toxische Eigenschaften.
vPvB steht für:
- sehr persistent,
- sehr bioakkumulierbar.
Bei diesen Stoffen steht insbesondere die Kombination aus sehr langer Umweltbeständigkeit und starker Anreicherung im Vordergrund.
Solche Eigenschaften sind problematisch, weil:
- Einträge über lange Zeiträume bestehen bleiben können,
- sich Stoffe entlang von Nahrungsketten anreichern können,
- Folgen erst verzögert sichtbar werden,
- eine spätere Entfernung aus der Umwelt schwierig oder unmöglich sein kann.
Die neue CLP-Kennzeichnung macht diese Eigenschaften innerhalb der Lieferkette und für Anwender deutlicher sichtbar.
PMT- und vPvM-Stoffe
PMT bedeutet:
- persistent,
- mobil,
- toxisch.
vPvM bedeutet:
- sehr persistent,
- sehr mobil.
Während bei PBT- und vPvB-Stoffen die Bioakkumulation im Mittelpunkt steht, spielt bei PMT- und vPvM-Stoffen die Mobilität eine zentrale Rolle.
Mobile Stoffe können sich beispielsweise über:
- Wasser,
- Boden,
- Grundwasser,
- Oberflächengewässer
ausbreiten.
In Verbindung mit hoher Persistenz kann dies dazu führen, dass Stoffe über lange Zeiträume in Wasserkreisläufen verbleiben und sich nur schwer durch klassische Aufbereitungsverfahren entfernen lassen.
Für Hersteller und Importeure bedeutet die neue Einstufung, dass nicht nur akute Toxizität oder direkte Umweltwirkungen bewertet werden. Auch das langfristige Verhalten eines Stoffes in der Umwelt gewinnt an Bedeutung.
Welche Fristen gelten für Stoffe?
Für Stoffe gelten zwei wichtige Termine.
Stoffe, die ab dem 1. Mai 2025 erstmals in Verkehr gebracht werden
Diese Stoffe müssen bereits nach den neuen Gefahrenklassen eingestuft und gekennzeichnet werden.
Das betrifft Produkte, die ab diesem Datum erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden.
Stoffe, die bereits vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden
Für diese Bestände gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2026.
Ab diesem Datum müssen auch diese Stoffe die neuen Anforderungen erfüllen, sofern sie unter die neuen Gefahrenklassen fallen.
Das bedeutet nicht, dass jedes ältere Gebinde automatisch ein neues Gefahrenmerkmal erhält. Zunächst muss geprüft werden, ob die Einstufung des konkreten Stoffes betroffen ist.
Welche Fristen gelten für Gemische?
Für Gemische gelten längere Übergangsfristen.
Gemische, die ab dem 1. Mai 2026 erstmals in Verkehr gebracht werden
Sie müssen ab diesem Datum unter Berücksichtigung der neuen Gefahrenklassen eingestuft und gekennzeichnet werden.
Der 1. Mai 2026 ist daher besonders wichtig für:
- Formulierer,
- Importeure von Gemischen,
- Hersteller von Reinigungs- und Prozesschemikalien,
- Anbieter chemischer Zubereitungen,
- Unternehmen, die Eigenmarken vertreiben.
Gemische, die bereits vor dem 1. Mai 2026 auf dem Markt waren
Für diese Gemische gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2028.
Bis dahin können bereits in Verkehr gebrachte Produkte unter bestimmten Voraussetzungen weiter nach den bisherigen Regeln bereitgestellt werden.
Wichtig ist die Formulierung „bereits in Verkehr gebracht“. Ein Produkt, das nur hergestellt oder intern gelagert wurde, wurde dadurch nicht automatisch im rechtlichen Sinne auf dem Markt bereitgestellt.
Bei Unsicherheiten sollte der konkrete Warenfluss dokumentiert und fachkundig geprüft werden.
Was wurde auf 2028 verschoben?
Die große CLP-Revision von 2024 enthielt neue Anforderungen, die ursprünglich teilweise 2026 oder 2027 verbindlich werden sollten.
Durch die Verordnung (EU) 2025/2439 wurden bestimmte Vorschriften auf den 1. Januar 2028 verschoben. Dazu gehören insbesondere Regelungen zu:
- verpflichtenden Formatvorgaben für Kennzeichnungsetiketten,
- bestimmten Anforderungen an Werbung,
- Informationspflichten bei Fernabsatzangeboten,
- bestimmten Fristen für die Aktualisierung von Etiketten,
- der Kennzeichnung an Tank- und Nachfüllstellen.
Das ist für Onlineshops besonders wichtig. Ältere Informationen, nach denen sämtliche neuen Anforderungen an Produktseiten bereits 2026 verbindlich seien, können inzwischen überholt sein.
Die Verschiebung bedeutet jedoch nicht, dass bis 2028 keine CLP-Pflichten im Onlinehandel gelten. Bereits bestehende Anforderungen an korrekte Einstufung, Produktkennzeichnung, Verpackung und Gefahrenkommunikation bleiben bestehen.
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Zur KategorieWer ist für Einstufung und Kennzeichnung verantwortlich?
Die Verantwortung hängt von der Rolle innerhalb der Lieferkette ab.
CLP betrifft unter anderem:
- Hersteller,
- Importeure,
- nachgeschaltete Anwender,
- Formulierer,
- Händler,
- bestimmte Produzenten und Importeure von Erzeugnissen.
Gefährliche Stoffe und Gemische müssen vor dem Inverkehrbringen korrekt eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Damit die richtigen Informationen beim Endanwender ankommen, muss die gesamte Lieferkette zusammenarbeiten.
Ein Händler führt üblicherweise keine vollständige Neueinstufung durch, wenn er ein Produkt unverändert weiterverkauft. Er muss jedoch sicherstellen, dass Kennzeichnung und Verpackung den geltenden Anforderungen entsprechen.
Sobald ein Unternehmen ein Produkt:
- umfüllt,
- neu etikettiert,
- unter eigener Marke vertreibt,
- importiert,
- mischt,
- in seiner Zusammensetzung verändert,
können deutlich weitergehende Verantwortlichkeiten entstehen.
Was müssen Hersteller und Importeure prüfen?
Hersteller und Importeure sollten mindestens folgende Punkte überprüfen:
Stoffportfolio
Welche Stoffe und Gemische werden in der EU in Verkehr gebracht?
Dazu gehört auch die Klärung, ob ein Produkt:
- ein einzelner Stoff,
- ein Stoff mit mehreren Bestandteilen,
- ein Gemisch,
- ein Erzeugnis
ist.
Aktuelle Stoffdaten
Sind neue Informationen verfügbar zu:
- endokrinschädigenden Eigenschaften,
- Persistenz,
- Bioakkumulation,
- Mobilität,
- Toxizität?
Harmonisierte Einstufung
Existiert eine harmonisierte Einstufung in Anhang VI der CLP-Verordnung?
Eine harmonisierte Einstufung ist für die dort erfassten Gefahrenklassen verbindlich. Andere Gefahren müssen gegebenenfalls zusätzlich durch Selbsteinstufung bewertet werden.
Kennzeichnung
Stimmen Etikett, Sicherheitsdatenblatt und interne Produktdaten überein?
Verpackung
Erfüllt die Verpackung weiterhin die produktbezogenen Anforderungen, beispielsweise in Bezug auf:
- Dichtheit,
- Materialbeständigkeit,
- kindersichere Verschlüsse,
- tastbare Gefahrenhinweise?
Dokumentation
Kann nachvollzogen werden:
- auf welchen Daten die Einstufung beruht,
- wann sie überprüft wurde,
- welche Version des Etiketts verwendet wird,
- ab welchem Datum ein Produkt in Verkehr gebracht wurde?
Was gilt für Formulierer und nachgeschaltete Anwender?
Formulierer stellen Gemische aus Stoffen oder anderen Gemischen her.
Für sie ist der 1. Mai 2026 besonders relevant. Neu in Verkehr gebrachte Gemische müssen ab diesem Datum anhand der neuen Gefahrenklassen bewertet werden.
Dafür reicht es nicht, nur das bisherige Etikett zu kopieren.
Zu prüfen sind unter anderem:
- Einstufungen der einzelnen Bestandteile,
- Konzentrationsgrenzen,
- verfügbare Daten zum gesamten Gemisch,
- Übertragungsgrundsätze,
- Wechselwirkungen zwischen Bestandteilen,
- neue Angaben aus aktualisierten Sicherheitsdatenblättern.
Erhält ein Formulierer ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt für einen Rohstoff, sollte geprüft werden, ob dadurch die Einstufung des eigenen Gemisches beeinflusst wird.
Eine geänderte Rohstoffeinstufung führt nicht in jedem Fall automatisch zu einer neuen Gemischeinstufung. Sie muss jedoch fachlich bewertet werden.
Welche Pflichten haben Händler und Onlineshops?
Händler dürfen sich nicht allein darauf verlassen, dass ein Produkt schon seit Jahren verkauft wird.
Sie sollten kontrollieren:
- Ist das Produkt korrekt gekennzeichnet?
- Sind die Etiketten gut lesbar?
- Stimmen Produktname und Produktidentifikator überein?
- Ist die Verpackung unbeschädigt?
- Liegt ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vor, sofern erforderlich?
- Wurde eine neue Einstufung des Lieferanten übernommen?
- Sind alte und neue Produktversionen im Lager eindeutig getrennt?
- Stimmen Shopdaten, Produktetikett und Dokumente überein?
Bei Importen aus Nicht-EU-Staaten übernimmt das einführende Unternehmen regelmäßig eine deutlich stärkere Verantwortung als ein reiner Händler innerhalb der EU.
Auch beim Verkauf unter eigener Handelsmarke darf nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der ursprüngliche Lieferant sämtliche Pflichten für die neue Marktpräsentation übernimmt.
Müssen bestehende Etiketten sofort geändert werden?
Nicht jedes Etikett muss im Jahr 2026 pauschal ersetzt werden.
Entscheidend sind:
- Stoff oder Gemisch,
- Datum des Inverkehrbringens,
- betroffene Gefahrenklasse,
- vorhandene Übergangsfrist,
- mögliche neue wissenschaftliche Informationen,
- Rolle des Unternehmens.
Für neu in Verkehr gebrachte Gemische gelten die neuen Gefahrenklassen ab dem 1. Mai 2026. Für bestimmte ältere Gemische besteht eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2028. Bei älteren Stoffen endet die betreffende Übergangsfrist bereits am 1. November 2026.
Eine pauschale Massenänderung aller Etiketten ist daher ebenso riskant wie vollständiges Abwarten.
Sinnvoll ist eine produktbezogene Matrix mit:
- Produktname,
- Stoff oder Gemisch,
- bisherige Einstufung,
- neue Bewertung,
- Datum des Inverkehrbringens,
- Ende der Übergangsfrist,
- erforderliche Etikettenänderung,
- verantwortliche Person.
Welche Auswirkungen gibt es auf Sicherheitsdatenblätter?
Ändert sich die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches, muss geprüft werden, ob auch das Sicherheitsdatenblatt aktualisiert werden muss.
Besonders betroffen können sein:
- Abschnitt 2: mögliche Gefahren,
- Abschnitt 3: Zusammensetzung und Bestandteile,
- Abschnitt 11: toxikologische Angaben,
- Abschnitt 12: umweltbezogene Angaben,
- Abschnitt 15: Rechtsvorschriften,
- Abschnitt 16: Änderungen und sonstige Angaben.
Auch betriebliche Dokumente können angepasst werden müssen:
- Gefahrstoffverzeichnis,
- Gefährdungsbeurteilung,
- Betriebsanweisung,
- Lagerkonzept,
- Unterweisungsunterlagen,
- Notfallmaßnahmen.
Ein neues Etikett allein reicht nicht aus, wenn interne Unterlagen weiterhin mit einer veralteten Einstufung arbeiten.
Was bedeuten die Änderungen für den Onlinehandel?
Die CLP-Reform stärkt grundsätzlich die Gefahrenkommunikation bei digitalen Angeboten und im Fernabsatz. Bestimmte neue Informations- und Formatpflichten wurden jedoch auf den 1. Januar 2028 verschoben.
Trotzdem sollten Onlinehändler ihre Produktdaten bereits jetzt strukturieren.
Wichtige Felder sind:
- eindeutiger Produktname,
- Stoff- oder Gemischidentität,
- Konzentration,
- Signalwort,
- Gefahrenpiktogramme,
- H-Sätze,
- ergänzende Gefahrenhinweise,
- Sicherheitsdatenblatt,
- verantwortlicher Lieferant,
- Version und Aktualisierungsdatum.
Besonders fehleranfällig sind manuell gepflegte Produkttexte. Wird ein Etikett aktualisiert, bleibt im Shop häufig noch die alte Einstufung sichtbar.
Besser ist eine zentrale Datenquelle, aus der:
- Etiketten,
- Produktseiten,
- Marktplatzangebote,
- Sicherheitsdokumente,
- interne Stammdaten
konsistent aktualisiert werden.
Typische Fehler bei der Umsetzung
Alle CLP-Änderungen mit einem einzigen Termin verbinden
Die neuen Gefahrenklassen und die umfassende CLP-Reform besitzen unterschiedliche Fristen.
Ein Unternehmen muss jede einzelne Verpflichtung separat prüfen.
Nur neue Produkte kontrollieren
Auch bereits vorhandene Stoffe können nach Ablauf einer Übergangsfrist betroffen sein.
Für bestimmte ältere Stoffe ist der 1. November 2026 relevant.
Etikett ändern, Sicherheitsdatenblatt vergessen
Eine neue Einstufung muss in allen verbundenen Dokumenten konsistent umgesetzt werden.
Produktetikett und Onlineshop getrennt pflegen
Dadurch entstehen widersprüchliche Gefahrenangaben.
Lieferanteninformationen ungeprüft übernehmen
Der Lieferant ist eine wichtige Informationsquelle. Das eigene Unternehmen muss jedoch prüfen, welche Pflichten sich aus seiner Rolle ergeben.
Import mit Handel innerhalb der EU verwechseln
Wer ein Produkt aus einem Drittstaat in die EU einführt, ist nicht nur Wiederverkäufer. Er kann als Importeur für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung verantwortlich sein.
Bestehende Lagerbestände nicht dokumentieren
Ohne nachvollziehbares Datum des Inverkehrbringens lässt sich kaum beurteilen, ob eine Übergangsfrist genutzt werden kann.
Neue Gefahrenklassen mit neuen Piktogrammen gleichsetzen
Die neuen EU-Gefahrenklassen besitzen derzeit keine eigenen zusätzlichen GHS-Piktogramme.
Veraltete Zusammenfassungen verwenden
Die Anwendungsdaten bestimmter Vorschriften wurden Ende 2025 nochmals geändert. Informationsmaterial aus 2024 oder der ersten Hälfte von 2025 kann daher bei einzelnen Fristen nicht mehr aktuell sein.
Praktische CLP-Checkliste für Unternehmen
Prüfen Sie für jedes Produkt:
- Handelt es sich um einen Stoff oder ein Gemisch?
- Welche Rolle hat Ihr Unternehmen: Hersteller, Importeur, Formulierer oder Händler?
- Wann wurde das Produkt erstmals in Verkehr gebracht?
- Ist eine Übergangsfrist anwendbar?
- Wurden die neuen Gefahrenklassen geprüft?
- Liegen aktuelle Daten zu endokriner Disruption vor?
- Wurden PBT-, vPvB-, PMT- und vPvM-Eigenschaften bewertet?
- Ist eine harmonisierte Einstufung vorhanden?
- Stimmen Etikett und Sicherheitsdatenblatt überein?
- Sind H- und P-Sätze aktuell?
- Ist das Sicherheitsdatenblatt in der erforderlichen Sprache verfügbar?
- Muss das Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden?
- Muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden?
- Sind alte und neue Etikettenversionen im Lager getrennt?
- Stimmen Produktdaten im Onlineshop mit dem Gebinde überein?
- Sind alle Änderungen und Prüfentscheidungen dokumentiert?
- Wurde eine verantwortliche Person für die Umsetzung benannt?
2026 ist kein Jahr, in dem sämtliche CLP-Anforderungen gleichzeitig neu geschrieben werden. Es ist aber ein entscheidendes Jahr für die neuen Gefahrenklassen.
Für neu in Verkehr gebrachte Gemische gelten diese ab dem 1. Mai 2026. Für bestimmte ältere Stoffe endet die Übergangsfrist am 1. November 2026. Gleichzeitig wurden ausgewählte neue Vorgaben zu Etiketten, Werbung und Fernabsatz auf den 1. Januar 2028 verschoben.
Unternehmen sollten deshalb nicht mit einer pauschalen Etikettenaktion beginnen. Der bessere Weg ist eine strukturierte Produktprüfung: Portfolio erfassen, Rollen klären, Fristen zuordnen, Einstufung prüfen und alle Kommunikationskanäle synchron aktualisieren.
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