Chemikalien richtig lagern: Welche Stoffe dürfen nicht zusammenstehen?
Ein freier Platz im Regal ist noch kein geeigneter Lagerplatz. Säuren, Laugen, Oxidationsmittel oder entzündbare Flüssigkeiten können einzeln stabil sein und trotzdem gefährlich reagieren, wenn sie nebeneinanderstehen, auslaufen oder miteinander vermischt werden.
Für eine sichere Chemikalienlagerung zählen deshalb nicht nur Temperatur und Verpackung. Entscheidend sind auch Gefahrenklasse, Lagermenge, mögliche Reaktionen, Auffangmöglichkeiten und der Schutz vor unbefugtem Zugriff.
Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Chemikalien im Betrieb, Labor oder in der Werkstatt systematisch einordnen, welche Stoffgruppen getrennt gelagert werden sollten und welche Angaben Sie vor dem Einräumen prüfen müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum müssen Chemikalien getrennt gelagert werden?
- Welche Vorschriften gelten für die Chemikalienlagerung?
- Was ist vor der Einlagerung zu prüfen?
- Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung
- Dürfen Säuren und Laugen zusammen gelagert werden?
- Oxidationsmittel richtig lagern
- Entzündbare Flüssigkeiten und Lösemittel lagern
- Wasserreaktive und feuchtigkeitsempfindliche Stoffe
- Giftige und gesundheitsgefährdende Stoffe
- Behälter, Kennzeichnung und Auffangwannen
- Chemikalien im Arbeitsraum lagern
- Typische Fehler bei der Chemikalienlagerung
- Checkliste für eine sichere Lagerung
Warum müssen Chemikalien getrennt gelagert werden?
Chemikalien werden nicht allein deshalb getrennt, weil sie unterschiedliche Namen oder Verwendungszwecke haben. Ausschlaggebend ist, was bei einem gemeinsamen Zwischenfall passieren könnte.
Wird ein Behälter undicht, können unverträgliche Stoffe miteinander reagieren. Mögliche Folgen sind:
- starke Wärmeentwicklung,
- Brand oder Explosion,
- Freisetzung giftiger oder ätzender Gase,
- heftiges Aufschäumen oder Verspritzen,
- Druckaufbau in Behältern,
- Beschädigung von Verpackungen,
- Verunreinigung größerer Lagerbestände.
Ein klassisches Beispiel sind Säuren und alkalische Produkte. Treffen größere Mengen aufeinander, kann die Neutralisationsreaktion erhebliche Wärme freisetzen. Noch kritischer wird es, wenn eine Säure mit einem Stoff reagiert, der dabei ein gefährliches Gas bildet.
Deshalb darf die Lagerordnung nicht nur nach Produktnamen, Gebindegrößen oder freien Regalflächen aufgebaut werden. Entscheidend sind die Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt und die Eigenschaften der jeweiligen Stoffgruppe.
Welche Vorschriften gelten für die Chemikalienlagerung?
Für die betriebliche Lagerung von Gefahrstoffen in Deutschland ist insbesondere die Gefahrstoffverordnung relevant. Sie verlangt, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährdet werden. Außerdem müssen Vorkehrungen gegen Missbrauch und Fehlgebrauch getroffen werden.
Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert diese Anforderungen für beispielsweise:
- Flaschen,
- Kanister,
- Fässer,
- Säcke,
- IBC-Behälter,
- Druckgasbehälter,
- Lagercontainer und Sicherheitsschränke.
Sie behandelt unter anderem allgemeine Lageranforderungen, Lagermengen, Brandschutz, Rückhalteeinrichtungen und die Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffgruppen.
Für Gefahrstoffe in ortsfesten Behältern gelten ergänzend andere Regelwerke, darunter die TRGS 509.
Welche Maßnahmen im konkreten Betrieb notwendig sind, hängt unter anderem ab von:
- der Einstufung des Produkts,
- der gelagerten Menge,
- dem Behältertyp,
- dem Lagerort,
- der Tätigkeit,
- möglichen Brand- und Explosionsgefahren,
- den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.
Dieser Artikel bietet eine praktische Orientierung, ersetzt jedoch keine betriebliche Gefährdungsbeurteilung oder fachkundige Prüfung der individuellen Lagersituation.
Was ist vor der Einlagerung zu prüfen?
Bevor ein Produkt ins Regal oder in einen Sicherheitsschrank gestellt wird, sollten mindestens fünf Informationsquellen geprüft werden.
1. Kennzeichnung auf dem Gebinde
Kontrollieren Sie:
- Produktbezeichnung,
- GHS-Piktogramme,
- Signalwort,
- H-Sätze,
- P-Sätze,
- Konzentration,
- Hersteller- oder Lieferantenangaben.
Die Kennzeichnung zeigt, welche Gefahren grundsätzlich bestehen. Für die konkrete Lagerentscheidung reicht sie allein jedoch häufig nicht aus.
2. Sicherheitsdatenblatt
Für die Lagerung sind besonders diese Abschnitte wichtig:
- Abschnitt 2: mögliche Gefahren,
- Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung,
- Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung,
- Abschnitt 9: physikalische und chemische Eigenschaften,
- Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität,
- Abschnitt 13: Entsorgung.
Abschnitt 7 nennt häufig Temperaturbedingungen, Schutz vor Feuchtigkeit oder Licht und Anforderungen an die Behälter. Abschnitt 10 zeigt, welche Stoffe, Materialien und Bedingungen vermieden werden müssen.
3. Lagermenge
Eine kleine Laborflasche stellt eine andere Ausgangslage dar als mehrere Kanister oder ein Fass. Mit steigender Menge können zusätzliche Anforderungen an:
- Lagerräume,
- Sicherheitsschränke,
- Brandschutz,
- Lüftung,
- Auffangvolumen,
- Zugangsbegrenzung
entstehen.
Die TRGS 510 unterscheidet deshalb unter anderem zwischen Kleinmengen außerhalb eines Lagers und Mengen, für die weitergehende Schutzmaßnahmen gelten. Die konkrete Beurteilung muss anhand der Gefahrstoffe und Gesamtmengen erfolgen.
4. Behältermaterial
Nicht jeder Stoff ist mit jedem Verpackungsmaterial verträglich. Chemikalien können bestimmte Kunststoffe, Metalle, Dichtungen oder Verschlüsse angreifen.
Produkte sollten möglichst im geeigneten Originalgebinde aufbewahrt werden. Beim Umfüllen muss vorab geklärt werden, ob:
- Behälter und Verschluss chemisch beständig sind,
- das Material für die Lagertemperatur geeignet ist,
- sich Druck bilden kann,
- eine lichtundurchlässige Verpackung benötigt wird,
- eine eindeutige Kennzeichnung möglich ist.
5. Mögliche Reaktion mit benachbarten Stoffen
Die wichtigste Frage lautet:
Was passiert, wenn beide Gebinde gleichzeitig undicht werden?
Erst diese Betrachtung zeigt, ob Stoffe im selben Regal, im selben Schrank, im selben Lagerabschnitt oder überhaupt im selben Raum gelagert werden dürfen.
Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung
Im Lageralltag werden drei Begriffe häufig verwechselt.
Zusammenlagerung
Bei der Zusammenlagerung befinden sich verschiedene Gefahrstoffe im selben Lagerbereich, ohne dass zusätzliche räumliche Barrieren zwischen ihnen bestehen.
Das ist nur vertretbar, wenn mögliche Wechselwirkungen keine zusätzliche Gefährdung verursachen.
Getrenntlagerung
Bei der Getrenntlagerung befinden sich Stoffe im selben Lager oder Raum, sind aber durch geeignete Maßnahmen voneinander getrennt.
Mögliche Maßnahmen sind:
- ausreichender Abstand,
- getrennte Schrankbereiche,
- getrennte Auffangwannen,
- feuerbeständige Abtrennungen,
- getrennte Lagerabschnitte.
Separatlagerung
Separatlagerung bedeutet eine weitergehende räumliche Trennung, beispielsweise in:
- einem eigenen Lagerraum,
- einem separaten Lagergebäude,
- einem gesonderten Brandschutzabschnitt,
- einem eigenständigen Lagercontainer.
Die TRGS 510 enthält dafür eine Zusammenlagerungstabelle, in der Stoffe anhand von Lagerklassen beurteilt werden. Die Einordnung sollte nicht nur nach einem einzelnen Piktogramm erfolgen, sondern anhand der vollständigen Einstufung und der produktspezifischen Angaben.
Dürfen Säuren und Laugen zusammen gelagert werden?
Säuren und Laugen sollten so gelagert werden, dass sie bei einem Leck nicht miteinander in Kontakt kommen.
Bei einer Reaktion kann viel Wärme entstehen. Abhängig von Konzentration, Menge und Stoff können Flüssigkeiten aufkochen, spritzen oder Behälter beschädigen.
Für die Lagerung bedeutet das in der Praxis:
- getrennte Auffangwannen verwenden,
- nicht übereinander lagern,
- geeignete, chemikalienbeständige Schrankbereiche nutzen,
- Behälter auf Materialverträglichkeit prüfen,
- starke Säuren und starke Laugen klar kennzeichnen,
- Sicherheitsdatenblätter auf zusätzliche Unverträglichkeiten prüfen.
Besonders ungünstig ist es, Säuregebinde oberhalb von Laugengebinden abzustellen. Wird das obere Gefäß undicht, kann die austretende Flüssigkeit direkt auf die unverträgliche Stoffgruppe gelangen.
Nicht alle Säuren sind gleich
Die Bezeichnung „Säure“ reicht für die Lagerentscheidung nicht aus. Einige Säuren besitzen zusätzliche Eigenschaften, beispielsweise:
- oxidierend,
- entzündbar,
- stark flüchtig,
- toxisch,
- wasserreaktiv.
Eine oxidierende Säure darf deshalb nicht automatisch wie jede andere anorganische Säure behandelt werden.
Nicht alle alkalischen Produkte sind gleich
Auch bei Laugen und alkalischen Feststoffen müssen Konzentration, Aggregatzustand und Reaktivität berücksichtigt werden.
Hygroskopische Feststoffe können Feuchtigkeit aus der Luft aufnehmen, verklumpen oder eine stark alkalische Lösung bilden. Die Gebinde müssen daher trocken und dicht verschlossen bleiben.
Oxidationsmittel richtig lagern
Oxidationsmittel können Brände verursachen oder verstärken, obwohl sie selbst nicht zwingend brennbar sind. Sie sollten deshalb von brennbaren, organischen und reduzierenden Stoffen ferngehalten werden.
Kritische Nachbarschaften können beispielsweise entstehen mit:
- Lösemitteln,
- Ölen und Fetten,
- Papier und Holz,
- organischen Pulvern,
- Reduktionsmitteln,
- leicht entzündbaren Stoffen,
- bestimmten Metallen.
Bei der Lagerung sollten Sie prüfen:
- Welche unverträglichen Stoffe nennt Abschnitt 10 des Sicherheitsdatenblatts?
- Muss das Produkt vor Wärme oder direktem Sonnenlicht geschützt werden?
- Ist die Verpackung frei von organischen Verunreinigungen?
- Können ausgelaufene Stoffe in eine gemeinsame Auffangwanne gelangen?
- Befinden sich brennbare Materialien in unmittelbarer Nähe?
Auch verschmutzte Arbeitsmittel können problematisch sein. Ein Tuch, Spatel oder Trichter mit organischen Rückständen sollte nicht ohne Prüfung für ein starkes Oxidationsmittel verwendet werden.
Entzündbare Flüssigkeiten und Lösemittel lagern
Lösemittel, Lackbestandteile und andere entzündbare Flüssigkeiten können Dämpfe freisetzen. Diese Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden und sich an Zündquellen entzünden.
Besonders relevant sind:
- Flammpunkt,
- Siedepunkt,
- Dampfdruck,
- Lagertemperatur,
- Lüftung,
- mögliche Zündquellen,
- elektrostatische Aufladung.
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass bei Lagerung und Umschlag leichtflüchtiger organischer Verbindungen Dämpfe in die Umwelt gelangen können. Ursache sind unter anderem ein niedriger Siedepunkt und hoher Dampfdruck.
Entzündbare Flüssigkeiten sollten daher nicht neben:
- offenen Flammen,
- Heizquellen,
- heißen Oberflächen,
- funkenbildenden Geräten,
- ungeeigneten elektrischen Anlagen,
- starken Oxidationsmitteln
gelagert werden.
Abhängig von Produkt und Menge kann ein geeigneter Sicherheitsschrank erforderlich sein. Die TRGS 510 enthält im Anhang Anforderungen an Sicherheitsschränke und deren Lüftung.
Ist ein Kühlschrank als Lagerort geeignet?
Ein gewöhnlicher Haushaltskühlschrank ist nicht automatisch für entzündbare Chemikalien geeignet. Elektrische Bauteile im Innenraum können eine Zündquelle darstellen.
Benötigt ein entzündbarer Stoff eine kühle Lagerung, muss geprüft werden, ob das verwendete Gerät für diesen Zweck technisch geeignet und betrieblich freigegeben ist.
Wasserreaktive und feuchtigkeitsempfindliche Stoffe
Einige Chemikalien reagieren mit Wasser oder Luftfeuchtigkeit. Dabei können entstehen:
- Wärme,
- entzündbare Gase,
- ätzende Dämpfe,
- Druck,
- gefährliche Zersetzungsprodukte.
Solche Produkte müssen trocken gelagert und vor Kontakt mit Wasser geschützt werden.
Das bedeutet unter anderem:
- Behälter unmittelbar nach Gebrauch wieder schließen,
- keine Lagerung unter Wasserleitungen,
- Abstand zu Waschbecken und Sprinklerbereichen prüfen,
- keine feuchten Geräte verwenden,
- beschädigte Verschlüsse sofort austauschen,
- geeignete Trockenmittel nur nach Produktspezifikation einsetzen.
„Trocken lagern“ bedeutet nicht lediglich, dass das Regal optisch trocken ist. Auch hohe Luftfeuchtigkeit und häufiges Öffnen können die Produktqualität und Sicherheit beeinflussen.
Bei wasserreaktiven Stoffen muss außerdem geprüft werden, ob Wasser als Löschmittel ungeeignet ist. Die Information finden Sie in Abschnitt 5 des Sicherheitsdatenblatts.
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Zur KategorieGiftige und gesundheitsgefährdende Stoffe
Giftige, krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Gefahrstoffe benötigen besondere Aufmerksamkeit.
Mögliche Schutzmaßnahmen sind:
- Zugang nur für befugte Personen,
- verschlossene Aufbewahrung,
- klar gekennzeichnete Lagerbereiche,
- dokumentierte Bestände,
- möglichst kleine Vorratsmengen,
- sichere Entnahmeverfahren,
- getrennte Aufbewahrung von Lebens- und Futtermitteln,
- schnelle Verfügbarkeit der Sicherheitsdatenblätter.
Die Gefahrstoffverordnung enthält für bestimmte besonders gesundheitsgefährdende Stoffe zusätzliche Schutz- und Dokumentationsanforderungen.
Die Lagerung muss außerdem Missbrauch oder Fehlgebrauch verhindern. Ein frei zugängliches Regal in einem allgemein genutzten Raum ist deshalb für viele Gefahrstoffe ungeeignet.
Behälter, Kennzeichnung und Auffangwannen
Eine gute Trennung verliert ihren Nutzen, wenn Behälter undicht, falsch beschriftet oder ungeeignet sind.
Behälter geschlossen halten
Chemikalienbehälter sollten geschlossen bleiben, wenn kein Produkt entnommen wird. Das reduziert:
- Verdunstung,
- Feuchtigkeitsaufnahme,
- Kontamination,
- Geruchsbelastung,
- unbeabsichtigtes Verschütten.
Verschließbare Behälter sollen eine sichere Lagerung, Handhabung und Beförderung ermöglichen.
Niemals in Lebensmittelbehälter umfüllen
Getränkeflaschen, Marmeladengläser oder Lebensmittelboxen sind keine geeigneten Chemikalienbehälter.
Sie bergen mehrere Risiken:
- Verwechslung mit Lebensmitteln,
- unzureichende chemische Beständigkeit,
- ungeeignete Verschlüsse,
- fehlende Kennzeichnung,
- unkontrollierte Reaktionen mit dem Verpackungsmaterial.
Etiketten müssen lesbar bleiben
Auf dem Behälter muss eindeutig erkennbar sein, was sich darin befindet.
Handschriftliche Kurzformen wie „Säure“, „Reiniger“ oder „Lösung A“ reichen nicht aus. Notwendig sind je nach betrieblicher Situation unter anderem:
- eindeutiger Produktname,
- Konzentration,
- Gefahrenkennzeichnung,
- Datum der Abfüllung,
- verantwortliche Stelle,
- gegebenenfalls Verfalls- oder Prüfdatum.
Auffangwannen passend auswählen
Eine Auffangwanne soll austretende Flüssigkeiten zurückhalten. Sie muss daher:
- ausreichend groß,
- chemisch beständig,
- dicht,
- standfest,
- leicht kontrollierbar
sein.
Unverträgliche Produkte sollten nicht dieselbe Auffangwanne nutzen. Sonst werden sie spätestens bei einer Leckage miteinander vermischt.
Chemikalien im Arbeitsraum lagern
Ein Arbeitsraum sollte nicht automatisch als Chemikalienlager genutzt werden.
Nach der Gefahrstoffverordnung dürfen Gefahrstoffe dort nur gelagert werden, wenn dies mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist und geeignete Einrichtungen verwendet werden.
Für den täglichen Bedarf bedeutet das:
- nur notwendige Mengen am Arbeitsplatz bereithalten,
- Vorräte in geeignete Lagerbereiche zurückbringen,
- keine Gebinde auf Fluchtwegen abstellen,
- Chemikalien nicht dauerhaft im Abzug lagern,
- Schränke und Regale gegen Umkippen sichern,
- schwere Behälter nicht über Schulterhöhe aufbewahren,
- Flaschen nicht direkt auf dem Boden abstellen,
- Verkehrs- und Arbeitswege freihalten.
Ein Laborabzug ist in erster Linie ein technischer Arbeitsplatz. Werden dort zahlreiche Flaschen dauerhaft gelagert, kann der Luftstrom beeinträchtigt und das Gefahrenpotenzial bei einem Zwischenfall erhöht werden.
Typische Fehler bei der Chemikalienlagerung
Alle Säuren in ein gemeinsames Fach stellen
Einige Säuren besitzen zusätzliche oxidierende oder andere reaktive Eigenschaften. Die gemeinsame Bezeichnung „Säure“ reicht nicht für die Zusammenlagerung.
Nur nach GHS-Piktogrammen sortieren
Das gleiche Piktogramm kann unterschiedliche Gefahren abdecken. Zusätzlich müssen H-Sätze, Lagerklasse, Reaktivität und Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt werden.
Gefahrstoffe alphabetisch anordnen
Eine alphabetische Sortierung ist übersichtlich, kann aber unverträgliche Produkte direkt nebeneinanderbringen.
Die chemische Verträglichkeit hat Vorrang vor der alphabetischen Ordnung.
Unverträgliche Stoffe übereinander lagern
Ein auslaufendes Gebinde kann auf die darunter gelagerte Chemikalie tropfen. Besonders Säuren, Laugen und Oxidationsmittel sollten deshalb nicht in einer ungünstigen vertikalen Anordnung stehen.
Die Originalverpackung entsorgen
Nach dem Umfüllen fehlen häufig wichtige Kennzeichnungen. Zudem ist der neue Behälter möglicherweise nicht ausreichend beständig.
Angebrochene Gebinde nicht kontrollieren
Verschlüsse, Dichtungen und Verpackungen können mit der Zeit beschädigt werden. Kontrollieren Sie regelmäßig:
- Korrosion,
- Verfärbungen,
- Kristallbildung am Verschluss,
- aufgeblähte Behälter,
- spröde Kunststoffflächen,
- beschädigte Etiketten,
- ungewöhnlichen Geruch.
Notfallmaterial erst nach einem Leck beschaffen
Bindemittel, Auffangbehälter und geeignete Schutzausrüstung müssen vorhanden sein, bevor ein Produkt eingelagert oder verwendet wird.
Alte und unbekannte Chemikalien stehen lassen
Unbeschriftete oder nicht mehr benötigte Gebinde erhöhen das Risiko. Unbekannte Stoffe sollten nicht geöffnet, umgefüllt oder mit anderen Resten vermischt werden.
Checkliste für eine sichere Lagerung
Prüfen Sie bei jedem neu eingelagerten Produkt:
- Ist der Stoff eindeutig gekennzeichnet?
- Ist das Sicherheitsdatenblatt aktuell und zugänglich?
- Welche Lagerbedingungen nennt Abschnitt 7?
- Welche unverträglichen Materialien nennt Abschnitt 10?
- Welche Gefahrenpiktogramme und H-Sätze gelten?
- Ist der Behälter für das Produkt geeignet?
- Muss das Produkt vor Licht, Wärme oder Feuchtigkeit geschützt werden?
- Darf es mit den benachbarten Stoffen zusammen gelagert werden?
- Benötigt es eine getrennte Auffangwanne?
- Ist die Auffangwanne chemisch beständig?
- Sind Zündquellen ausgeschlossen?
- Ist der Lagerbereich ausreichend belüftet?
- Ist das Produkt vor unbefugtem Zugriff geschützt?
- Werden nur notwendige Mengen im Arbeitsraum aufbewahrt?
- Sind Bindemittel und Notfallausrüstung vorhanden?
- Werden Behälter und Lagerbereiche regelmäßig kontrolliert?
Eine sichere Chemikalienlagerung beginnt nicht mit dem Kauf eines zusätzlichen Schranks. Sie beginnt mit einer sauberen Bestandsaufnahme: Welche Stoffe sind vorhanden, welche Eigenschaften besitzen sie und was könnte bei einer gemeinsamen Leckage passieren?
Erst danach lässt sich entscheiden, welche Produkte zusammenstehen dürfen, welche getrennte Auffangbereiche benötigen und welche vollständig separat gelagert werden müssen.
Bei ChemMarkt.de finden Sie chemische Reagenzien und technische Rohstoffe mit ausführlichen Produktangaben. Beachten Sie bei jeder Einlagerung die Kennzeichnung, das produktspezifische Sicherheitsdatenblatt und die für Ihren Betrieb geltenden Vorgaben.








