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Diese Hinweise ergänzen unsere Datenschutzerklärung für Bestellungen von Produkten, deren Abgabe eine Erklärung oder zusätzliche Nachweise erfordert. Verantwortlicher ist Biogo S.A., Szewska 18, 50-139 Wrocław, Polen; Kontakt: kontakt@chemmarkt.de.
Je nach Produkt verarbeiten wir Angaben zur bestellenden Person und gegebenenfalls zu ihrer Vertretung, Kontaktdaten, Unternehmensdaten, Angaben zum Produkt und zur Menge, zum beabsichtigten Verwendungszweck, zur beruflichen Nutzung oder gesetzlichen Berechtigung sowie die Angaben und Unterschriften in den erforderlichen Erklärungen und Nachweisen. Weitere Daten erheben wir nur, soweit sie für das betreffende Produkt erforderlich sind.
Wir verwenden diese Daten, um Unterlagen zuzusenden, Erwerbsberechtigung und Verwendungszweck zu prüfen, über die Annahme der Bestellung zu entscheiden und gesetzliche Dokumentations- und Meldepflichten zu erfüllen. Soweit die bestellende Person selbst Vertragspartner ist, beruht die Verarbeitung zur Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Für gesetzliche Pflichten gilt Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO. Für die Kommunikation mit Vertretungspersonen und die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen gilt Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.
Wir können die bei der Bestellung angegebene Telefonnummer für eine SMS verwenden, die über den Versand der erforderlichen Unterlagen informiert. Diese Nachricht dient der Bearbeitung der Bestellung und enthält keine Werbung. Zugriff auf die Unterlagen erhalten die hierfür zuständigen Personen; erforderlichenfalls werden Daten an beauftragte Dienstleister und aufgrund gesetzlicher Pflichten an zuständige Behörden weitergegeben.
Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach den für das jeweilige Produkt und die betreffende Information geltenden Vorschriften. Informationen nach Art. 8 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/1148 werden für 18 Monate ab der Transaktion aufbewahrt. Die in Art. 5 Abs. 1 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 bezeichneten Unterlagen und Aufzeichnungen werden mindestens drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres der Transaktion aufbewahrt. Soweit § 9 ChemVerbotsV anwendbar ist, werden das vorgeschriebene Abgabebuch und die Empfangsscheine mindestens fünf Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahrt. Informationen, die zur Erfüllung von Pflichten nach Art. 36 REACH erforderlich sind, werden mindestens zehn Jahre nach der letzten Abgabe des betreffenden Stoffes oder Gemisches vorgehalten. Unterliegt dieselbe Information mehreren einschlägigen Pflichten, gilt der entsprechend längere erforderliche Zeitraum.
Kommt ein Kaufvertrag nicht zustande, bearbeiten wir die Daten bis zum Abschluss der Prüfung und einer etwaigen Rückzahlung. Danach löschen wir sie, sofern ihre weitere Aufbewahrung nicht aufgrund einer konkreten gesetzlichen Pflicht oder zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
Ohne die für das jeweilige Produkt erforderlichen Angaben und Nachweise können wir die Erwerbsberechtigung nicht prüfen und die Bestellung dieses Produkts nicht annehmen. Die Entscheidung über die Annahme wird durch zuständige Personen geprüft und nicht ausschließlich automatisiert getroffen. Weitere Informationen zu Ihren Rechten, möglichen Übermittlungen in Drittländer und unseren Kontaktdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://chemmarkt.de/policies/privacy-policy.
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